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Autoarmer Jungfernstieg

Der autoarme Jungfernstieg erhöht durch die Verkehrsberuhigung die Aufenthaltsqualität vor Ort: durch weniger Lärm, verbesserte Luftqualität und mehr Sicherheit für zu Fußgehende und Radfahrende.
Titelbild
Jungfernstieg, Urheber: BVM Kalle Schmitz

Freie- und Hansestadt Hamburg

Maßnahmentyp

Reduzierung des innerstädtischen Kfz-Verkehrs

Name des Projektes

Autoarmer Jungfernstieg

Bundesland

Hamburg

Einwohner*innen

1,853,935

Besiedelung

Überwiegend städtisch

Lage

Sehr zentral

Kommune

Freie- und Hansestadt Hamburg

Zuständige Abteilung

Lokale Herausforderungen
  • Flächenkonflikte
  • Geteilte Planungszuständigkeiten
  • Schwindende Anziehungskraft des wichtigsten Einzelhandelszentrums

Maßnahmenbeschreibung

Der Jungfernstieg ist einer der exponiertesten und bedeutendsten Anlaufpunkte Hamburgs. Im Rahmen des Handlungskonzeptes für die Innenstadt ist der Boulevard an der Alster durch die weitgehende Herausnahme des motorisierten Individualverkehrs noch einmal deutlich aufgewertet worden – als ein lebendiger, attraktiver Ort der Begegnung im Zentrum der Stadt. Der autoarme Jungfernstieg erhöht durch die Verkehrsberuhigung die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich durch weniger Lärm, verbesserte Luftqua\ität und mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende.

Ziel der Planung ist, eine verkehrssichere und attraktive Führung für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu schaffen. Fußgänger*innen sollen möglichst einfach die Straße queren können und mögliche Konflikte zum Beispiel zwischen Rad- und Busverkehr vermieden werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die verkehrsplanerischen Aspekte durch stadtplanerische Elemente zu ergänzen, die von einem Büro für Freiraumplanung entwickelt werden. Dadurch wird ein weiterer Fokus auf die Erhöhung der Aufenthaltsqualität gesetzt.

Seit dem 16. Oktober 2020 sind der Jungfernstieg und die nördlichen Abschnitte des Neuen Walls und der Straße Große Bleichen (jeweils ab Poststraße) für private Kraftfahrzeuge, den sogenannten motorisierten Individualverkehr (MIV), gesperrt. Radfahrerende teilen sich die Fahrbahn nur noch mit Bussen, Liefer- und Entsorgungsverkehre, Taxen und Mofas. Diese Fahrzeuge dürfen den Bereich mit maximal 30 km/h befahren. Liefer- und Entsorgungsverkehre sind zwischen 21 und 11 Uhr zugelassen. Zudem wurden temporäre Gestaltungselemente installiert.

In der zweiten Phase wird der Jungfernstieg – voraussichtlich ab 2024 – dann endgültig umgebaut.

Das Vorhaben ist ein Leitprojekt zur Aufwertung der Hamburger Innenstadt und geht auf eine gemeinsame Initiative der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und des Bezirksamtes Hamburg-Mitte zurück. Ziel ist es, in den kommenden Jahren die Anziehungskraft und die Aufenthaltsqualität der Hamburger Innenstadt weiter zu steigern. Neben dem Jungfernstieg werden in diesem Zusammenhang weitere Projekte umgesetzt.

Ziele

  • Sicherheit
  • Komfort und Fahrspaß
  • Mehr Personen fahren Fahrrad
  • Fahrrad steigt in der Wahrnehmung / Statussymbol
  • Reduktion privater Autoverkehr (sogenannter MIV)
  • Klima- und Umweltschutz
  • Flächengerechtigkeit
  • Aufenthaltsqualität
  • Stadtbild verbessern

Ergebnisse

Der Jungfernstieg und die nördlichen Abschnitte des Neuen Walls und der Straße Große Bleichen (jeweils ab Poststraße) werden für den MIV gesperrt. Der autoarme Jungfernstieg erhöht durch die Verkehrsberuhigung die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich durch weniger Lärm, verbesserte Luftqualität und mehr Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrende.

Die temporären Maßnahmen werden verstetigt und durch bauliche Lösungen eindeutiger. Dem Fußverkehr wird weiterer Platz eingeräumt und eine weitere Baumreihe ergänzt.

Dauer: Planung und Umsetzung

2020 (Beginn Sperrung des Jungfernstieg für den MIV) bis Ende 2024 (Fertigstellung Umbau)

Kosten / Mittelherkunft

0 Euro

Keine Angabe

Personeller Aufwand

Keine Angabe

Beteiligte Ämter

  • Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer,
  • Behörde für Verkehr und Mobilitätswende,
  • Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen,
  • Bezirksamt Hamburg-Mitte,
  • Behörde für Inneres und Sport (Polizei und Verkehrsdirektion)
  • Senatskanzlei

Beteiligte Akteur*innen

Arbeitskreis Innenstadt (Interessenvertretung insbesondere der Geschäftsleute)

Kommunikation der Maßnahme

Pressetermin, Internet, Medien

Herausforderungen

Sehr intensiver und aufwändiger Abstimmungsprozess mit den beteiligten Akteur*innen

Besonderheiten

  • Evaluation
  • Beteiligung
  • Verkehrsversuch oder Modellvorhaben
  • Temporäre Maßnahme

Quelle des Praxisbeispiels:

Freie- und Hansestadt Hamburg

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