Name des Projektes | Freigabe Fußgänger*innenzone für den Radverkehr |
Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Einwohner*innen | 6,255 |
Besiedelung | Überwiegend städtisch |
Lage | Zentral |
Kommune | Altenkirchen (Westerwald) |
Zuständige Abteilung | |
Lokale Herausforderungen | Keine spezifische Angabe |
Die Fußgänger*innenzone in der Kreisstadt Altenkirchen ist seit dem 1. Januar 2023 für den Radverkehr freigegeben. Entsprechende Beschilderungen sind angebracht. Der Radverkehr ist angehalten, im Schritttempo zu fahren.
Die Freigabe erfolgt zunächst probeweise begrenzt auf ein Jahr. Für ein gutes Wohlfühlen und Miteinander ist sicherlich eine gegenseitige Rücksichtnahme des Rad- und Fußverkehrs und Beachtung der Beschilderungen in den entsprechenden Zonen unerlässlich.
Für die Öffnung des Fahrradverkehrs in der Fußgänger*innenzone der Kreisstadt Altenkirchen ist unter anderem ein Fahrradworkshop bereits im Oktober 2021 vorausgegangen. Es wurde eingehend erörtert, ob der Radverkehr für die Fußgänger*innenzone (Wilhelmstraße) erlaubt werden kann. Es galt eine Lösung dahingehend zu finden, die eine gemeinsame Nutzung durch Fuß- und Radverkehr vorsieht. Man kam zu dem Ergebnis, die Fußgänger*innenzone für den Radverkehr zu öffnen.
Die Fußgänger*innenzone wird vorerst für ein Jahr probeweise für den Radverkehr geöffnet.
0 Euro
Keine Angabe
Keine Angabe
Keine Angabe
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Pressemitteilung, Eröffnung durch den Stadtbürgermeister
Keine Angabe
Quelle des Praxisbeispiels:
Stadt Altenkirchen, Bürger Kurier Rhein-Westerwald-Sieg
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