Maßnahmentyp | Förderungen und Förderprogramme |
Name des Projektes | Fahrradparken im Quartier - Leitfaden und Förderprogramm zur Nachrüstung von Abstellanlagen |
Bundesland | Hamburg |
Einwohner*innen | 1,853,935 |
Besiedelung | Überwiegend städtisch |
Lage | Sehr zentral |
Kommune | Hamburg |
Zuständige Abteilung | Tony Schröter, tony.schroeter@bsw.hamburg.de |
Lokale Herausforderungen |
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Gute Fahrradabstellanlagen am Wohn- und am Arbeitsort haben einen großen Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl. Bei einer gutachterlichen Untersuchung zum Thema “Quartiersentwicklung radfahrfreundlich gestalten” wurde festgestellt, dass im Wohnungsneubau die bauordnungsrechtlich geforderten Fahrradabstellplätze im oder am Gebäude häufig keine gute Qualität haben in Bezug auf die Lage im Gebäude, die Erreichbarkeit der Flächen, Diebstahlsicherheit, Barrierefreiheit, Bequemlichkeit für Nutzer*innen etc. In älteren Bestandsgebieten sind häufig keine oder zu wenige geschützte Abstellflächen vorhanden. Hier stellt sich häufig die Frage, wo und wie sinnvoll nachgerüstet werden kann. Ein Leitfaden und ein Förderprogramm haben das gemeinsame Ziel, das Bewusstsein für gute Fahrradabstellanlagen zu wecken.
Das Förderprogramm richtet sich an private Eigentümer*innnen und Gemeinschaften von Wohn- oder gewerblichen Immobilien. Es wird die Nachrüstung gefördert sofern diese die Qualitätsanforderungen des Leitfadens erfüllen. Das Programm läuft über fünf Jahre.
Das Bewusstsein bei privaten Grundeigentümer*innen, was gute Fahrradabstellanlagen ausmacht, steigt. Der Nachweis über ein Angebot an privater Fahrradinfrastruktur, das über die bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinausgeht, kann im Baugenehmigungsverfahren zur Abminderung “notwendiger” Kfz-Stellplätze geltend gemacht werden. Die Hamburger Stellplatzregelungen wurden entsprechenden überarbeitet.
2,000,000 Euro
Eine halbe Stelle über fünf Jahre zu Abwicklung des Förderprogramms bei der IFB.
Amt für Bauordnung und Hochbau, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung, Amt für Wohnungswesen, Bauprüfdienststellen der Bezirke
Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB)
Verbände der Wohnungswirtschaft und der Verband der Wohnungseigentümer sowie größere Bestandshalter*innen wurden gezielt informiert. Das Förderprogramm läuft erst an und muss noch bekannter werden.
Der geforderte Nachweis von Fahrradabstellanlagen wird aus Kapazitätsgründen in den Baugenehmigungsverfahren nur grob geprüft. Daher ist es wichtig, ein Bewusstsein bei den Baufrauen und Bauherren zu schaffen. Bei bereits genehmigten Gebäuden kann nur mit Hilfe von Fördermitteln Einfluss genommen werden. In Zeiten von Wohnungsknappheit und steigenden Baukosten sind höhere Anforderungen jedweder Art politisch schwer durchsetzbar.
Quelle des Praxisbeispiels:
Freie und Hansestadt Hamburg
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Neuen Vorschlag einreichenStadt: Emsdetten
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
MaßnahmenTyp: Förderungen und Förderprogramme
Die Stadt Emsdetten fördert den Kauf von Lastenrädern und Lasten- oder Kinderanhängern. Rund 12.000 Euro wurden bereits für den Kauf von 15 Elektro-Lastenrädern und sieben Lasten- oder Kinderanhängern beantragt.
Abbildung: Lastenrad, Urheberin: Stadt Emsdetten
Stadt: Hagen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
MaßnahmenTyp: Förderungen und Förderprogramme
Die Stadt Hagen stellt für die Förderung von Lastenrädern 50.000 Euro zur Verfügung.
Abbildung: Urheberin: FUNKE Medien NRW GmbH